§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Verträge der BEWEGT.content GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern und Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten insbesondere für Leistungen, die über die Internetauftritte www.bewegt-content.comwww.bewegt.ai und www.strohmayr.de angeboten oder vermittelt werden.

1.2 Die AGB umfassen insbesondere folgende Leistungsbereiche: Foto- und Videoproduktion, Drohnenaufnahmen, Livestreaming, Postproduktion, Beratung, Konzeption, Workshops, Schulungen, Vorträge, Keynotes, Moderation, KI-Lösungen, KI-gestützte Inhalte, KI-Videos, KI-Avatare, Automatisierung, Übersetzung, digitale Medien sowie damit zusammenhängende kreative, technische und strategische Leistungen.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (im Sinne des § 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (im Sinne des § 13 BGB). Für Unternehmer gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Vertrag oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung gehen diesen AGB im Einzelfall vor.



§ 2 ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.

2.3 Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Nutzungsrechte, Korrekturschleifen und besondere Bedingungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.

2.4 Angaben auf Webseiten, in Präsentationen, Exposés, Pitch-Unterlagen oder Werbematerialien stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.




§ 3 LEISTUNGSUMFANG

3.1 Gegenstand des Vertrags ist die jeweils individuell angebotene Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, ein bestimmter Umsatz, ein bestimmtes Suchmaschinenranking oder eine bestimmte sonstige geschäftliche Wirkung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Partnerunternehmen, Subunternehmer und sonstige Dritte einzusetzen.

3.3 Technische, kreative oder organisatorische Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.


§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Briefings, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Inhalte, Genehmigungen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

4.2 Der Kunde benennt nach Möglichkeit eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, über die Rückmeldungen, Freigaben und Korrekturwünsche gebündelt erfolgen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Rückmeldungen, Freigaben und sonstige Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Sofern ein Terminplan besteht oder Termine einzuhalten sind, müssen erforderliche Rückmeldungen und Freigaben grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung erfolgen, sofern nicht im Angebot oder Projektplan abweichende Fristen geregelt sind.

4.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen automatisch um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauf- und Umplanungsfrist.

4.5 Mehraufwand, der durch unvollständige Briefings, verspätete Freigaben, nachträgliche Änderungswünsche, unklare Zuständigkeiten, zusätzliche Abstimmungsschleifen oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Materialien entsteht, ist vom Kunden nach Aufwand gemäß Angebot oder aktueller Preisliste zu vergüten.

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Vorlagen, Logos, Musik, Marken, Personenabbildungen, Texte, Bilder, Videos oder sonstige Materialien keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden. Ist der Kunde Unternehmer, stellt er den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.


§ 5 TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSZEITEN

5.1 Vereinbarte Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden sowie richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, soweit diese für die Leistung relevant ist.

5.2 Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer für daraus resultierende Verzögerungen, Zusatzkosten oder Terminverschiebungen nicht verantwortlich.

5.4 Expressleistungen, Wochenend- oder Feiertagsleistungen oder priorisierte Sondertermine bedürfen gesonderter Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.



§ 6 KORREKTUREN, FREIGABEN UND ABNAHME

6.1 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind zwei gebündelte Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten.

6.2 Korrekturwünsche sind je Korrekturschleife gesammelt, eindeutig und nachvollziehbar innerhalb der gesetzten oder angemessenen Frist mitzuteilen. Nicht gebündelte Einzelrückmeldungen, mehrfach verteilte Korrekturen, Nachzügler oder nachträgliche Umbriefings gelten als zusätzlicher Aufwand und werden nach Aufwand gemäß Angebot oder aktueller Preisliste berechnet.

6.3 Änderungswünsche, die über die ursprünglich vereinbarte Leistung, Konzeption oder Gestaltungsrichtung hinausgehen (sogenannte „Change Requests“), sind gesondert zu vergüten.

6.4 Der Kunde hat gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung oder Lieferung schriftlich abzunehmen oder etwaige wesentliche Mängel konkret zu rügen.

6.5 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt die Abnahmefiktion nur, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher bei Bereitstellung der Leistung ausdrücklich in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

6.6 Gegenüber Unternehmern gilt eine Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Liveschaltung oder Verwertung der Leistung ebenfalls als Abnahme.

6.7 Rein subjektive Geschmacksfragen oder nachträglich geänderte Vorstellungen des Kunden stellen keinen Mangel dar.


§ 7 VERGÜTUNG, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2 Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % nach Abschluss der Leistung in Rechnung zu stellen.

7.3 Bei kleineren Projekten erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich nach Abschluss der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.4 Bei besonders umfangreichen oder langfristigen Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.

7.5 Fremdkosten, Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, Studios, Locations, Genehmigungen, Sprecher, Models, externe Technik, Lizenzen, Musik, Stockmaterial, Software, Plattformkosten, Versand, Druck und sonstige projektbezogene Drittleistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7.6 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.7 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, ausstehende Teilbeträge sofort fällig zu stellen und Leistungen nur gegen Vorkasse fortzuführen.

7.8 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.


§ 8 STORNIERUNG, VERSCHIEBUNG UND AUSFALL

8.1 Vereinbarte Termine für Produktionen, Workshops, Schulungen, Vorträge, Keynotes, Moderationen, Drehs, Aufnahmetage, Livestreams oder sonstige Einsätze sind verbindlich.

8.2 Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin oder Auftrag ab oder verschiebt diesen, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Stornokosten auf Basis des vereinbarten Netto-Auftragswerts zu berechnen:

Zeitraum vor Termin

Stornogebühr

Mehr als 30 Kalendertage

Keine Stornogebühren

14 bis 30 Kalendertage

25 % der Nettovergütung

14 bis 30 Kalendertage

25 % der Nettovergütung

7 bis 13 Kalendertage

50 % der Nettovergütung

Weniger als 7 Kalendertage oder Nichterscheinen

100 % der Nettovergütung

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.3 Unabhängig von der vorstehenden Staffel sind bereits angefallene Aufwendungen, Vorleistungen, Konzeptionsleistungen, Reisebuchungen, Fremdkosten, Genehmigungen und verbindlich beauftragte Drittleistungen in voller Höhe zu erstatten.

8.4 Umbuchungen oder Terminverschiebungen gelten als Stornierung mit Neuvereinbarung, sofern der Auftragnehmer nicht ausdrücklich einer kostenfreien Verschiebung zustimmt.

8.5 Muss eine Leistung aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verschoben werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 9 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR FOTO-, VIDEO- UND PRODUKTIONSLEISTUNGEN

9.1 Der Kunde sorgt dafür, dass am Einsatzort alle erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung geschaffen sind, insbesondere Zugänglichkeit, Sicherheit, Stromversorgung, Ansprechpartner vor Ort sowie die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Personen, Produkte und Motive.

9.2 Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwand, die durch unzureichende Vorbereitung, fehlende Freigaben oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, werden nach Aufwand berechnet.

9.3 Wetterbedingte, lichtbedingte oder motivbedingte Abweichungen, die bei Foto-, Video- oder Außenproduktionen branchenüblich sind, berechtigen nicht ohne Weiteres zur Beanstandung, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde.


§ 10 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DROHNENAUFNAHMEN

10.1 Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und nationaler luftrechtlicher Bestimmungen.

10.2 Die Entscheidung über die Durchführbarkeit eines Drohneneinsatzes trifft ausschließlich der Auftragnehmer beziehungsweise der eingesetzte verantwortliche Fernpilot unter Berücksichtigung von Sicherheit, Wetter, Sichtverhältnissen, örtlichen Gegebenheiten, Flugverbotszonen, Menschenansammlungen, Behördenauflagen, Luftraumbeschränkungen und sonstigen Umständen.

10.3 Bestehen Sicherheitsbedenken oder rechtliche Hindernisse, kann der Drohneneinsatz ganz oder teilweise abgelehnt, abgebrochen, verschoben oder angepasst werden. Dies stellt keinen Mangel dar.

10.4 Anfahrten, Vorbereitungszeiten, Standortprüfungen, Wartezeiten sowie bereits erbrachte Leistungen bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn ein Flug nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann.

10.5 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Durchführung von Drohnenaufnahmen am gewünschten Einsatzort grundsätzlich zulässig ist. Der Kunde hat alle hierfür erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und, soweit er Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Einsatzortes ist, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Eine rechtliche Vorprüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 11 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WORKSHOPS, SCHULUNGEN, VORTRÄGE, KEYNOTES UND MODERATION

11.1 Inhalte von Workshops, Schulungen, Vorträgen, Keynotes, Beratungen oder Moderationen werden nach bestem Wissen und auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Fachstands erstellt und vermittelt.

11.2 Schulungen, Workshops, Vorträge, Keynotes, Beratungsleistungen und sonstige Informationen des Auftragnehmers stellen keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine verbindliche Datenschutzberatung und keine verbindliche Compliance-Prüfung dar.

11.3 Hinweise und Empfehlungen zum EU AI Act, zu Datenschutz, Urheberrecht, Kennzeichnungspflichten, arbeitsrechtlichen Fragen oder sonstigen regulatorischen Themen ersetzen nicht die Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder sonstigen Fachberater. Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit geplanter Maßnahmen prüfen zu lassen.

11.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, dürfen Schulungsunterlagen, Vortragsfolien, Konzepte und sonstige Materialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch außerhalb des vereinbarten Zwecks weitergegeben, veröffentlicht oder kommerziell verwertet werden.


§ 12 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR KI-LEISTUNGEN UND KI-GENERIERTE INHALTE

12.1 Leistungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, automatisierten Systemen, KI-Avataren, KI-Videos, KI-Übersetzungen, KI-Stimmen, Automationen, Chatbots, Prompting, API-Anbindungen oder Wissensdatenbanken erfolgen nach dem Stand der Technik und im Rahmen der technischen Möglichkeiten.

12.2 KI-Systeme und KI-gestützte Prozesse können naturgemäß fehlerhafte, unvollständige, missverständliche oder nicht reproduzierbare Ergebnisse erzeugen. Der Auftragnehmer schuldet daher keine inhaltliche, fachliche, rechtliche oder tatsächliche Fehlerfreiheit von KI-Ergebnissen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12.3 Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr und keine Haftung für:

•       die rechtliche Zulässigkeit oder Compliance einer konkreten KI-Nutzung durch den Kunden,

•       die sachliche Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit KI-generierter Inhalte,

•       Entscheidungen des Kunden auf Basis von KI-Ergebnissen,

•       die dauerhafte Verfügbarkeit, Kompatibilität oder Preisstabilität externer Plattformen, KI-Modelle, APIs oder Drittsoftware,

•       das Erreichen bestimmter Qualitäts-, Performance- oder Geschäftsergebnisse.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte, Ergebnisse, Übersetzungen, Bilder, Stimmen, Videos und Automationen vor deren Einsatz, Freigabe oder Veröffentlichung eigenverantwortlich zu prüfen.

12.5 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Kennzeichnung, Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechten und sonstiger Compliance-Pflichten.

12.6 Soweit Leistungen auf Drittplattformen, KI-Modellen, APIs oder Cloud-Diensten beruhen, können Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen oder technische Störungen dieser Anbieter jederzeit Einfluss auf die Leistung haben. Hierfür haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe dieser AGB.

12.7 KI-generierte Inhalte können nach dem gegenwärtigen Stand des deutschen und europäischen Urheberrechts möglicherweise keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Werke. Der Kunde kann aus der Beauftragung keine exklusiven Schutzrechte an rein KI-generierten Inhalten ableiten, soweit diese nicht durch wesentliche eigene schöpferische Leistung des Auftragnehmers überformt wurden.

12.8 Ab dem 2. August 2026 gelten nach Art. 50 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU AI Act) Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte, insbesondere für täuschend echte synthetische Medien (Deepfakes, KI-Stimmen, KI-Videos, KI-Bilder). Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Offenlegung KI-generierter Inhalte bei deren Veröffentlichung oder Verbreitung selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt die Kennzeichnung nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.


§ 13 NUTZUNGSRECHTE

13.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an dem vertraglich geschuldeten Endprodukt das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

13.2 Bei laufenden KI-Systemen und SaaS-basierten Lösungen (insbesondere KI-Avatare, Chatbots, Automationen) erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung. Die tatsächliche Nutzung steht unter dem technischen Vorbehalt der fortbestehenden Verfügbarkeit zugrundeliegender Drittanbieter-Lizenzen und Plattformen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, die durch Änderungen oder Beendigung dieser Drittanbieter-Verhältnisse entstehen.

13.3 Der Kunde darf das Endprodukt für interne Zwecke bearbeiten (z. B. Kürzen, Untertiteln, Formatanpassung), sofern keine Entstellung des Werkes erfolgt. Eine Übertragung an Dritte, Unterlizenzierung oder kommerzielle Weiterverfäußerung ist nur mit ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

13.4 Rohmaterial, insbesondere Rohdaten, unbearbeitete Foto- und Videodateien, Projektdateien, Schnittprojekte, Prompt-Sammlungen, Workflows, Automationen, Quelldateien, Templates und sonstige Zwischenergebnisse, sind nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13.5 Wird die Herausgabe von Rohmaterial vereinbart, erfolgt dies gegen gesonderte Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Buyout für Rohmaterial 100 % des jeweiligen Auftragsvolumens.

13.6 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher den Auftrag betreffenden Forderungen auf den Kunden über.

§ 14 AUFBEWAHRUNG VON ROHMATERIAL UND PROJEKTDATEN

14.1 Der Auftragnehmer bewahrt Rohmaterial und Projektdaten nach Abschluss des Projekts und Lieferung des Endprodukts für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen auf.

14.2 Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Rohmaterial und Projektdaten unwiderruflich zu löschen, ohne den Kunden vorher gesondert darüber informieren zu müssen.

14.3 Eine längere Aufbewahrung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.


§ 15 REFERENZNUTZUNG UND EIGENWERBUNG

15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen, Projektergebnisse, freigegebene Ausschnitte, Kundenname, Unternehmensbezeichnung, Logos und veröffentlichte Endprodukte zum Zwecke der Eigenwerbung, Portfolio-Darstellung, Cases, Social-Media-Kommunikation, Awards und Website-Präsentation zu nutzen.

15.2 Dies gilt nicht, soweit eine wirksame Geheimhaltungsvereinbarung oder eine ausdrückliche schriftliche abweichende Vereinbarung entgegensteht.


§ 16 GEWÄHRLEISTUNG

16.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

16.2 Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Mängel auf ein Jahr ab Abnahme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

16.3 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte.

16.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, branchenüblichen Toleranzen, bloßen Geschmacksfragen, ungeeigneter Verwendung durch den Kunden oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte.

16.5 Soweit ab September 2026 neue EU-rechtliche Informationspflichten zur Gewährleistung gegenüber Verbrauchern gelten, wird der Auftragnehmer diese auf seiner Webseite und in seinen Angeboten entsprechend umsetzen. Nähere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung finden Verbraucher auf der Webseite des Auftragnehmers.

§ 17 HAFTUNG

17.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Reputationsschäden oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.

17.4 Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Materialien und Freigaben ist der Kunde verantwortlich.

17.5 Für Störungen oder Ausfälle externer Infrastruktur (Internet, Hosting, Plattformen, KI-Modelle, Cloud-Dienste, APIs, Drittanbieter) haftet der Auftragnehmer nur bei eigenem Verschulden im Rahmen dieser AGB.

17.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 18 HÖHERE GEWALT

18.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Krankheit, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, technische Großstörungen, Stromausfälle oder Ausfälle externer Plattformen, entbinden den Auftragnehmer für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.

18.2 In solchen Fällen verlängern sich Fristen und Termine angemessen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind vom Kunden zu vergüten.


§ 19 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

19.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

19.2 Sofern eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen wurde, geht diese im Zweifel vor.

19.3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Augsburg.

20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.


Hinweis gemäß § 36 VSBG

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.